Leistungsanreiz statt Knechtschaft

Wenn in der Schweiz ein Bürger mit Aufenthaltsrecht in Not gerät, hilft auf Gemeindeebene der Sozialdienst. Nach umfangreicher Abklärung wird ein Existenzminimum gewährt, welches sich nach einer Empfehlung der «SKOS» richtet.

Dort sind Kosten aufgelistet, die aber je nach Lebensmodell variieren können. Bei der Krankenkasse gilt die Mindestfranchise in Höhe von CHF 300,- diese wird gefordert, auch wenn diese teurer sein sollte. So ist man von unerwartet hohen Gesundheitskosten geschützt. Ein Auto wird verwehrt, weil die Fixkosten zu hoch sind. Für die Miete gibt es für Einzelpersonen CHF 800,- womit meistens nur ein Zimmer bewohnt werden kann.

Die Sozialhilfe ist ein Kredit und muss sobald wie möglich zurückbezahlt werden. Heute landen in der Sozialhilfe Menschen, die am Arbeitsmarkt nicht mehr rentabel sind, sowie Flüchtlinge, die vor einem Schuldenberg stehen. Leistungsanreize fehlen, das Vermögen und Einkommen wird zu 100% angerechnet. Eine Bahnreise zur Oma wird zum seltenen oder niemals stattfindenden Luxusgut.

Daher fordere ich eine Reform der aktuellen Berechnung im Kanton Aargau

  • Erhöhung der Vermögensfreigrenze auf CHF 10’000,- für Mietkautionen, Wohnungseinrichtung und als Reserve für hohe Ausgaben
  • Schulden bei der Sozialhilfe dürfen kein Grund zur Ausschaffung sein.
  • Zuverdienst Freibetrag 70% mit mathematischer Formel, bis zum 1,5 fachen des Lebensbedarfs
  • Rückzahlung, nur falls das Einkommen den Medianwert in der Schweiz übersteigt, oder bei Erbschaften mit Freibetrag von CHF 100’000,- bzw. selbst nutzbaren Wohneigentum

Fälle aus der Praxis

  • Eine Alleinerziehende fällt in die Sozialhilfe. Sie findet nur auswärts eine Stelle, braucht eine aufwändige Kinderbetreuung und am Ende wird alles Geld einkassiert.
  • Ein Unternehmer geht in den Konkurs. Er muss umgehend seine Wohnung verlassen und in ein Zimmer ziehen. Auch das Recht auf ein Auto wird verwehrt. Es muss unter den Marktpreis rasch verkauft werden.
  • Ein ehemaliger Kader muss für CHF 25,- pro Stunde auf Abruf arbeiten und dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln und langer Fahrzeit unterwegs sein, selbst wenn er nur zwei Stunden arbeitet. Obwohl der die Arbeit schätzt, erfährt er keine finanzielle Belohnung.
  • Eine Flüchtlingsfamilie hat über CHF 100’000,- Schulden bei der Sozialhilfe. Der Vater hat mittlerweile eine Stelle als Automechaniker. Die Familie lebt voraussichtlich 10 Jahre bei Existenzminimum.
  • Ein Ausländer, der in der Schweiz aufgewachsen ist, verdient kaum Geld. Weil er wegen Schulden ausgewiesen werden kann, bleibt er bei den Eltern wohnen und verzweifelt bei der Stellensuche.
  • Ein Busfahrer aus der EU kann wegen Diabetes seinen Job nicht mehr wahrnehmen. Er findet keine Stelle und nach einem Schuldenstand von CHF 80’000,- wird er angewiesen das Land zu verlassen. Er hat 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet.

Die Rahmenbedingungen können vom Kanton festgelegt werden.
Öffentliche Sozialhilfe und Prävention
Anrechnung von eigenen Mitteln

Die Fallbeispiele zeigen die Argumente auf. Sie können hier gerne mit Ihren eigenen Erfahrungsberichten beitragen. Ich erlebte, wie etliche Sozialhilfeempfänger demotiviert sind und sich kaum für ihre Rechte einsetzen. Befriedigend ist diese Lösung für mich nicht. Bei der Ergänzungsleistung für AHV/IV sieht es etwas besser aus.

Mein Repertoire hierzu:

10 Bier und Pizza
Arm bei Reich
Aufsteiger
Bedingungslos
Entrechtet
Hohes Ross
Neid
Politik
Unterschicht
Weg da


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